Miethaus/Zinshaus/schlichtes Eigentum
Unsere Aufgabe als Verwalter ist es, Ihre Interessen als Hauseigentümer und Vermieter zu wahren.
Wir beraten Sie in wirtschaftlichen und technischen als auch rechtlichen Angelegenheiten, sofern die Rechtsberatung sich nicht mit anwaltlichen Agenden überschneidet.
In weiterer Folge sind wir die Vermittlungsstelle zwischen Eigentümer und Mieter.
Ein großer Schwerpunkt unserer Aufgaben liegt auch darin, mit Ihnen gemeinsam Bewirtschaftungsziele zu erarbeiten und durchzusetzen.
Einige Verwaltungsaufgaben
- Führung des ordentlichen Verwaltungs- und Liegenschaftsschriftverkehrs.
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle von technischen Anlagen.
- Auftragsvergabe von notwendigen Instandsetzungsarbeiten
- Die Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung.
- Durchführung eines ordentlichen Mahnwesens nach kaufmännischen Grundsätzen.
- Durchführung der Umsatzsteuervoranmeldung für die zu verwaltende Liegenschaft.