Hausverwaltung Light
Die Aufgaben der Hausverwaltung sind sehr vielfältig und umfangreich.
Sie können uns aber auch nur Teile dieser Aufgaben übertragen.
EigentümerIn von Miethäusern/Zinshäusern
Sie sind EigentümerIn eines oder mehrerer Miethäuser.
Für die notwendigen Reparaturen organisieren Sie sich selbst die Handwerker Ihres Vertrauens. Sie wollen aber sicher gehen, dass die Betriebskosten-Abrechnung an Ihre Mieter richtig verrechnet ist.
Als EigentümerIn sind Sie verpflichtet bis 30. Juni die Betriebskosten-Abrechnung des Vorjahres an Ihre Mieter zu stellen und zu verrechnen.
Sie können uns einmal jährlich Ihre Buchhaltungsunterlagen übergeben und WIR ERSTELLEN FÜR SIE GERNE AUCH NUR IHRE BETRIEBSKOSTEN-ABRECHNUNG!
Somit können Sie sicher gehen, dass die Abrechnung richtig und gesetzeskonform erstellt ist.
Doppelhaus- oder Reihenhausanlage
Sie sind MiteigentümerIn einer Reihen- oder Doppelhausanlage. Als Hausbesitzer werden Sie auch als solcher verstanden, jedoch bilden Sie mit den anderen Eigentümern dieser Anlage eine Gemeinschaft.
Das heißt, es fallen diverse Kosten wie zB Grundsteuer, Kanal ua, gemeinsam an. Sie haften in diesem Fall auch solidarisch.
Was wiederum bedeutet, wenn einer nicht rechtzeitig zahlt haften Sie für den Verzug mit.
Als Eigentumsgemeinschaft können Sie uns auch
NUR MIT DEN BUCHHALTUNGSAUFGABEN betrauen.
So ist die Eigentumsgemeinschaft auf der sicheren Seite keine Fristen zu versäumen und alles gesetzeskonform erledigt zu wissen.