Wohnungseigentum
Als Verwalter einer Eigentumsgemeinschaft liegt unsere Aufgabe darin, die Eigentumsgemeinschaft nach außen hin zu vertreten.
Organisation von Beschlussfassungen und Abhaltung von Eigentümerversammlungen sind ein wesentlicher Teil unserer Aufgaben. Die Immobilienverwaltung ist Treuhänder der Konten für die Eigentumsgemeinschaft.
Die Verwaltung ist niemals Eigentümerin des verwalteten Geldes.
Erstellung von Jahresabrechnungen und Vorausschauen sind Teil jener regelmäßigen Aufgaben der Buchhaltung.
Einige Verwaltungsaufgaben
- Die Erstellung einer Verbrauchskostenabrechnung
- Die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
- Bekanntgabe von säumigen Zahlern an die Eigentümer sowie Einleitung von erforderlichen, gerichtlichen Schritten.
- Verwaltung der Rücklage auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Durchführung regelmäßiger Hausversammlungen laut Eigentumsgesetz.